Fachbereich: Soziale Dienste
Vorstellung und Bericht zur Fachbereichssitzung
Der Fachbereich "Soziale Dienste" wird von Franziska Kühnel und Bernd Wagner als von den Mitgliedern des Fachbereichs gewählte Vorsitzende geleitet.
Durch die Bewährungs- und Gerichtshilfe übernimmt der Staat eine Mitverantwortung für die Wiedereingliederung straffällig gewordener Bürgerinnen und Bürger. Während überall von "innerer Sicherheit" gesprochen wird und bei der Polizei und anderen Verwaltungsbereichen zwischenzeitlich mehr Stellen und Personal geschaffen wurden, kommt der Bereich der sozialen Dienste i.S. der Mitverantwortung regelmäßig viel zu kurz.
Die Bewährungshilfe in Hessen wurde mit Einführung eines weiteren Fachbereiches Sicherheitsmanagement II (Fachbereich für Probandinnen und Probanden der Führungsaufsicht mit negativer Sozialprognose und besonders rückfallgefährdeter Gewaltstraftäterinnen und Täter) in 2017 erneut umstrukturiert.
Damit wurde neben dem SiMa I, dem EMA, und der JugBwH ein weiterer Fachbereich aus der allgemeinen Bewährungshilfe ausgegliedert.
Mit Einführung neuer Fachbereiche ohne die Schaffung neuer Stellen waren häufige Abgaben von Klienten verbunden. Das führte erneut zu hohen Arbeitsanfällen und Unzufriedenheiten bei Gerichten, Bewährungshelfern und Probanden. Mehrere Wechsel der Bewährungshelfer innerhalb einer Bewährungszeit führen zu Vertrauensverlusten und schlechterer Arbeitsqualität.
Die hessischen DJG- Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer trafen sich zu einer Fachbereichstagung am 30.September 2020 in Wetzlar , um die Entwicklungen im Berufsfeld und die künftig wünschenswerten Ausrichtungen zu beraten.
In acht der neun hessischen Landgerichtsbezirken wurde das Modellprojekt „Soziale Dienste der Justiz“ eingeführt. Gerichtshelfer sind dort in die Bewährungshilfe abgeordnet.
Die Forderung der Regelbeförderung in die Besoldungsstufe A 11 für Bewährungshelfer mit mindestens guten Leistungen wird aufrecht erhalten. In mehreren Bundesländern durchlaufen die Bewährungshelfer regelmäßig die Besoldungsstufen A 9 bis A 12, wie es bis 2006 auch in Hessen Gepflogenheit war. Diese Forderung gilt weiterhin auch für Hessen. Die Einführung von Fachbereichen und Hierarchien schmälert nicht die Arbeitsleistungen der Bewährungshelfer. Die als Angestellte tätigen Bewährungshelfer fordern, auch von Höhergruppierungen aus der derzeitigen Gehaltsstufe S 15 hin zu S 18 profitieren zu können.