stiller Alarm für Gerichtsvollzieher in der Justiz
Am 27.10.2021 stellte Justizministerin Kühne-Hörmann beim Amtsgericht Kassel Mobile Alarmgeräte für Gerichtsvollzieher als Sicherheitsmaßnahme vor. Mithilfe eines kleinen Geräts kann in einer Notsituation ein stiller Alarm durch einen Tastendruck verdeckt abgesetzt werden, wenn dies bspw. in der Hosen- oder Jackentasche mitgeführt wird.
Der so abgesetzte Alarm läuft in einer 24/7 besetzten Leitstelle auf. Von dort aus wird der betroffene Mitarbeiter via GPS geortet und die zuständige Polizeidienststelle informiert. Die GPS-Daten sind so genau, als auch in einem Hochhaus das Stockwerk, in dem sich der Mitarbeiter befindet, ermittelt werden kann.
In den Bundesländern Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen werden diese Geräte bereits eingesetzt.
Der DJG Landesverband Hessen begrüßt diese Testphase und freut sich, dass hier eine weitere Verbesserung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eingeleitet wird. Gleichwohl wünscht sich die DJG eine Ausweitung auf weitere AußendienstmitarbeiterInnen in der Justiz, wie beispielsweise BewährungshelferInnen oder BetreuungsrichterInnen.