Jahresrückblick des 1. Landesvorsitzenden
Wer hätte das gedacht, dass wir ein zweites „Coronajahr“ durchleben müssen. Waren wir doch alle davon ausgegangen, dass wir spätestens mit Abschluss des Jahres 2021 die Pandemie als beendet betrachten könnten. Das Gegenteil ist der Fall, auch in den Gerichten haben wir nun wieder verstärkt mit den Auswirkungen zu kämpfen. Hygienekonzepte und Home-Office sind nur zwei Stichworte, die in diesem Zusammenhang oft genannt werden.
Auch sonst hat uns das Jahr 2021 mit negativen Ereignissen in Atem gehalten, das Schlimmste, was wir mit ansehen mussten, war sicherlich die Flutkatastrophe im Ahrtal. Dies haben wir als Landesverband zum Anlass genommen zu spenden und damit unsere Kolleginnen und Kollegen bei den Projekten vor Ort zu unterstützen.
Das Jahr 2021 war aber auch aus gewerkschaftlicher Sicht sehr ereignisreich. So konnten wir mit einem Gewerkschaftstag „light“ am 17. März 2021 das aus Gewerkschaftssicht bedeutsame Jahr einleiten. Der Gewerkschaftstag, der unter Pandemiebedingungen in Marburg stattfand, hatte neben der Neuwahl der Landesleitung auch die Vorbereitung für die diesjährigen Personalratswahlen zu bearbeiten.
Durch die Verschiebung der Personalratswahlen um ein Jahr mussten alle bereits getroffenen Vorbereitungen, Listen, Broschüren usw. neu erstellt werden. Die Bemühungen haben sich aber gelohnt, der Erfolg bei den Personalratswahlen war die Mühe wert. Wir sind in vielen örtlichen Personalräten der ordentlichen wie auch der Fachgerichtsbarkeiten gut vertreten. Dies gilt im Besonderen für den Hauptpersonalrat beim HMdJ und den Bezirkspersonalrat beim OLG sowie den Bezirkspersonalrat beim VGH. Somit ist eine kompetente Vertretung unsere Mitglieder in diesen Gremien gewährleistet.
Weiter hatten wir dieses Jahr auch wieder Tarifverhandlungen zu begleiten, zum einen im Tarifausschuss und zum anderen durch die Bereitschaft unserer Mitglieder, am Streik am 13.10.2021 in Wiesbaden teilzunehmen. Es hat eine beachtliche Anzahl unserer Mitglieder daran teilgenommen und damit unseren Forderungen Nachdruck verliehen, hierfür danke ich allen herzlich.
Das dann erzielte Tarifergebnis kann sich sehen lassen.
Und noch ein Ereignis macht deutlich, wie wichtig es ist, dass es Gewerkschaften gibt und die sich für die Interessen der Beschäftigten einsetzen: Das Urteil des VGH vom 30.11.2021 zur Alimentation von Beamtinnen und Beamten, was die Verfassungswidrigkeit der Beamtenbesoldung in Hessen festgestellt hat, konnte erwirkt werden, weil ein Mitglied unserer Gewerkschaft mit Unterstützung der Gewerkschaft und des DBB eine Klage eingereicht hatte. Nun sind wiederum die Gewerkschaften aufgefordert, die Interessen der Kolleginnen und Kollegen bei der kommenden Besoldungsgesetzgebung zu vertreten.
Auch das kommende Jahr wird sicherlich nicht weniger ereignisreich werden, dafür wünsche ich uns viel Kraft.
Liebe Mitglieder, für Euren besonderen Einsatz in dieser schwierigen Zeit darf ich mich als
Landesvorsitzender der DJG-Hessen ganz herzlich bedanken.
Ihr 1. Landesvorsitzender Erwin Schmidt