verfassungswidrige Beamtenbesoldung
DJG-Mitglied gewinnt Klage stellvertretend für 20.000 Beamte
Justizwachtmeister klagt erfolgreich gegen das Land Hessen um die Folgen der Nullrunde aus dem Jahr 2015
"Hocherfreut nehmen wir dieses Urteil zur Kenntnis", so die ersten Reaktionen des 1. Landesvorsitzenden Erwin Schmidt und des Ehrenvorsitzenden Rolf Krämer der Deutschen Justiz-Gewerkschaft. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte am 30.11.2021 die hessische Beamtenbesoldung von 2012 bis 2020 als zu niedrig eingestuft und gab dem von der DJG-Hessen vertretenen Justizwachtmeister recht. So stellten die Kasseler Richter fest, dass in den Jahren 2013 bis 2020 der vorgeschriebene Mindestabstand zur Grundsicherung für Arbeitssuchende i. H. v. 15% in den untersten Besoldungsgruppen nicht eingehalten wurde.
"Es ist schon wunderlich, dass es erst zu einem Urteilsspruch kommen muss, damit die Landesregierung tätig wird. So hatte man doch mehr als 5 Jahre Zeit die Berufsgruppen in den unteren Besoldungsgruppen zu stärken und die Attraktivität der Berufe zu steigern", so der 1. Landesvorsitzende Erwin Schmidt im Hinblick auf die bereits in 2015 getroffene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Dieser Urteilspruch hat weitreichende Folgen für die hessische Landesregierung, da er neben den Justizwachtmeistern auch nahezu 20.000 Beamte Hessens betrifft. Nach der ersten irritierenden Reaktion des Ministerpräsidenten Bouffier, in dem er zunächst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten wollte, ruderte er anlässlich der Generaldebatte am gestrigen Mittwoch (08.12.2021) zurück und gab bekannt, dass man vor der Umsetzung zwar noch die Urteilsbegründung abwarten wolle, jedoch an einer schnellen Einigung interessiert sei.
Die DJG-Hessen fordert die hessische Landesregierung auf, diese Aussagen nach Vorlage der Urteilsgründe auch in die Tat umzusetzen und den betroffenen Kolleginnen und Kollegen endlich die Wertschätzung zukommen zu lassen, die sie verdienen.