Besuch bei der Hess. Ministerin der Justiz
In Anwesenheit des Leiters der Zentralabteilung, Herrn Nimmerfroh, konnte der Landesvorsitzende der DJG Hessen die Gesprächsreihe mit unserer Justizministerin Frau Kühne-Hörmann fortsetzen und für die DJG Hessen wichtige Themen mit ihr ausführlich besprechen. Dafür unseren herzlichen Dank.
Der Landesvorsitzende begann das Gespräch mit einem Lob an die Ministerin. Ist es ihr doch auch 2019 wieder gelungen eine recht hohe Zahl von Ausbildungsstellen für die Anwärterinnen und Anwärtern im gehobenen und mittleren Justizdienst dem Finanzminister zu entlocken und auch im Tarifbereich wurden 135 Auszubildende eingestellt.
Zwar können wir noch nicht mit den Einstellungszahlen im Finanzbereich mithalten, dennoch stellt es eine erfreuliche Umkehrung zu den letzten mageren Jahren dar. Die beamteten Kräfte müssen allerdings in der Verwaltungsschule in Rotenburg und danach in der Praxis der Gerichte zunächst einmal ausgebildet werden, was die durch den jahrelangen Personalabbau geschrumpfte Mitarbeiterschaft doppelt belasten wird.
Erfreulich ist jedoch auch die Tatsache, dass im Haushalt 2020 eine erhebliche Anzahl Beförderungsstellen für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich zur Verfügung gestellt wurden. Die Beförderungsrunde April 2020 ist die seit Jahren Stärkste. So kann doch nunmehr mit Abbau des riesigen Beförderungsstaus im Justizbereich begonnen werden.
Positiv aufgenommen wurde von der Justizministerin die Initiative der DJG Schulklassen durch die Justizgebäude zu führen und ihnen die unterschiedlichen Berufswege innerhalb der Justiz zu erläutern. Aus diesen Führungen im Herbst 2019 resultierten bereits 8 Bewerbungen für die Laufbahn im mittleren und gehobenen Justizdienst.
Dass diese Werbemaßnahmen neben den vom Oberlandesgericht professionell vorgenommenen Anwerbungen dringend nötig sind, zeigt u.A. die Tatsache, dass für die Laufbahn im Gerichtsvollzieherdienst keine ausreichende Bewerberzahl zur Verfügung steht. Zur Abhilfe dieses Missstandes setzte sich der Landesvorsitzende für eine beschränkte Öffnung der Gerichtsvollzieherlaufbahn ein. So könnten geeignete Beamte aus dem mittleren Justizwachtmeisterdienst oder ausgebildete Rechtsanwaltsfachkräfte immer dann angeworben werden, wenn die Anzahl von eigenen Bewerber aus dem Kreis des mittleren Justizdienstes oder den Justizfach-angestellten nicht ausreicht.
Wenig Hoffnung konnte Ministerin Kühne Hörmann den Tarifkräften geben, die nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts jetzt auch ihre Höhergruppierung in die EG 9 beantragt haben. Diese Anträge wurden zunächst an das für Tariffragen federführende Innenministerium abgegeben. Ob und wann hier mit einer Entscheidung zu rechnen sei, konnte die Ministerin nicht erklären.
Differenzierte Ansichten gab es bei der Beurteilung der Situation der Sozialen Dienste. Die nach Auskunft des Fachbereiches Soziale Dienste der DJG hohen Belastungszahlen in der allgemeinen Bewährungshilfe konnte Ministerin Kühne Hörmann nicht bestätigen. Im Gegenteil, sie sah mit der Einführung von Sima 1 und Sima 2 auch ein Rückgang der Fallzahlen in der allgemeinen Bewährungshilfe.
Insbesondere für die am 05.05.2020 geplanten Personalratswahlen bat Rolf Krämer die Ministerin, die Werbetrommel ein wenig zu rühren. Leider fällt es den Justizbediensteten aufgrund der hohen Arbeitsbelastung immer schwerer, sich für ein solches Ehrenamt im Personalrat zu engagieren. Der Landesvorsitzende regte an, Mitglieder eines Personalrates, die keine dafür vorgesehene Freistellung genießen, mit einem oder zwei freien Tagen im Jahr zu belohnen.
Zum Abschluss des Gespräches lud der Landesvorsitzende Rolf Krämer Justizministerin Kühne – Hörmann zum Gewerkschaftstag der DJG Hessen am 13.11.2020 in das dem Ministerium gegenüber liegende Hotel Mercur Wiesbaden ein.